Warum Apotheken das Hinweisgeberschutzgesetz benötigen?

Die Bedeutung von Transparenz und Integrität

Apotheken sind seit jeher Orte, an denen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Qualität und Sicherheit von Medikamenten sind von größter Bedeutung. Die Integrität einer Apotheke ist die Basis für das Vertrauen, das ihr von Kunden und Geschäftspartnern entgegengebracht wird.

Daher ist es nur logisch, dass Apotheken – ebenso wie andere Unternehmen und Organisationen – Maßnahmen benötigen, um die gesetzlichen Anforderungen stets zu gewährleisten. Ein wichtiges Instrument hierfür ist das Hinweisgeberschutzgesetz, das in Deutschland in diesem Jahr in Kraft getreten ist.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Schutzgesetz) ist eine rechtliche Regelung für Personen, die Missstände oder illegale Aktivitäten melden möchten. Einerseits schützt es die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber: Sie können sich sicher fühlen, ihre Informationen weiterzugeben und müssen sich nicht vor negativen Konsequenzen fürchten. Andererseits hilft das Hinweisgeberschutzgesetz bei der Aufdeckung von Missständen und trägt so zur Gewährleistung von Transparenz und Integrität bei. Werte, die in einer Apotheke einen hohen Stellenwert haben.

Warum ist das Gesetz wichtig für Apotheken?

Die Gesundheit und das Leben von Menschen hängen oft von den Medikamenten ab, die sie in Apotheken erhalten. Darum wählen Menschen eine Apotheke ihres Vertrauens, um sich beraten zu lassen oder Arzneimittel zu kaufen.

Werden in einer Apotheken Missständen oder Fehlverhalten vermutet, sollte die Apothekeninhaberin bzw. den Apothekeninhaber darüber informiert werden. Manchmal möchten Beschäftigte diesen direkten Weg nicht gehen. Für diesen Fall sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine sichere und vertrauliche Meldestelle vor, die es den Beschäftigten, aber auch Kunden, Lieferanten und anderen Personen ermöglicht, vermutete Verstöße, Missstände oder illegales Verhalten anonym zu melden.

Für Apotheken mit 50 bis 249 Beschäftigten (hier zählt der Filialverbund einer Apotheke mit allen Beschäftigten!) sieht das Hinweisgeberschutzgesetz eine Einrichtungsfrist für eine „Meldestelle“ bis zum 17. Dezember 2023 vor. Bei mehr als 250 Beschäftigten mussten die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt worden sein, Sanktionen treten hier jedoch erst ab 1. Dezember in Kraft. Bei Nichtachtung dieses Gesetzes droht ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro.

Wichtig: Zu den Beschäftigten gehören nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern auch Bewerber*innen, Auszubildende, Praktikant*innen und, wenn vorhanden, auch Leiharbeitnehmer*innen. Es gilt hier immer die Kopfzahl!

Welche Schutzmaßnahmen bietet das Gesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet verschiedene Schutzmaßnahmen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, darunter:

Anonymität: Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können anonym bleiben, wenn sie dies wünschen. Dies schützt sie vor möglichen Repressalien.

Verbot der Benachteiligung: Es ist gesetzlich verboten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benachteiligen, zu schikanieren oder zu entlassen, weil sie Missstände gemeldet haben.

Recht auf Entschädigung: Unter bestimmten Bedingungen können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aufgrund ihrer Meldungen Nachteile erleiden.

Welche Konsequenzen haben vorsätzliche Falschmeldungen?

Personen, die absichtliche Falschmeldungen machen, können mit verschiedenen rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen rechnen. Das reicht von disziplinarischen Maßnahmen über rechtliche Schritte oder bis hin zu Schadensersatzansprüchen seitens der Apotheke. Eine Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzes ist also kein Freifahrschein für Denunzianten.

Warum bringt das Hinweisgeberschutzgesetz für Apotheken Vorteile?

Apotheken sollten das Hinweisgeberschutzgesetz als einen Weg zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen und zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in ihre Arbeit sehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Missstände melden, können einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten. Durch die Umsetzung der Schutzmaßnahmen aus diesem Gesetz können Apotheken sicherstellen, dass Hinweisgeber sich sicher fühlen, potenzielle Probleme zu melden, weil sie geschützt sind.

Ein frühzeitig etabliertes Meldesystem hilft, potenzielle Risiken und Fehlverhalten zu identifizieren und zu bewältigen, um Schaden von der Apotheke abzuwenden. Es erleichtert eine klare und effiziente Kommunikation zwischen den Beteiligten, was eine schnellere Reaktion ermöglicht.

Nicht zuletzt geht es um rechtliche Compliance: Wenn Ihre Apotheke in allen Punkten den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht, minimiert sie das Risiko rechtlicher Konsequenzen.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für Apotheken von nicht zu unterschätzender Bedeutung, um ggf. Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Imageschäden zu minimieren und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen. Es ist ein Instrument, das Apotheken dabei unterstützt, verantwortungsvoll und nachhaltig zu handeln und langfristigen Erfolg zu sichern.