Hinweisgeberschutzgesetz - Interview Michael Triesch

Michael Triesch, Founder von MyHinweis.online und Datenschützer erzählt im Interview...

(Meerbusch/Leipzig, 21.09.2023) Seit dem 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Michael Triesch, Founder von MyHinweis.online und Datenschützer erzählt im Interview, was bei der Implementierung der Systeme zu beachten ist, was man bei der Auswahl der technischen Tools zu beachten hat und wo die größten Herausforderungen für Unternehmen derzeit liegen.  


Herr Triesch: Sie beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit Ihrem Beratungsunternehmen „TRIESCHconsult“ mit den Themen Managementsysteme, Datenschutz und Compliance. Wie bewerten Sie den Start der Einführung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes hier in Deutschland?

Michael Triesch: Der Start der Einführung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland ist äußerst bedeutsam. Das sage ich aus der Perspektive meiner jahrzehntelangen Erfahrungen in meinem Beratungsunternehmen für Managementsysteme, Datenschutz und Compliance. Es stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines verbesserten Whistleblower-Schutzes und einer effizienteren Bekämpfung von Fehlverhalten und Verstößen gegen Compliance-Richtlinien dar.

Die Bewertung dieses Gesetzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Positiv ist, dass es einen erweiterten rechtlichen Schutz für Whistleblower bietet und ihnen Anreize gibt, potenzielle Verstöße gegen Compliance oder ethische Praktiken zu melden. Dies kann dazu beitragen, erkanntes Fehlverhalten zu korrigieren, was langfristig das Vertrauen in Unternehmen stärkt.

Die Einführung dieses Gesetzes sollte Unternehmen dazu ermutigen, ihre Compliance-Programme zu überprüfen und zu stärken, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Dies könnte die Notwendigkeit einschließen, robuste Hinweisgebersysteme einzuführen oder bestehende Systeme zu verbessern. 


Welches sind aktuell die größten Herausforderungen für die Unternehmen?

Michael Triesch: Die Frage ist berechtigt. Die Unternehmen werden möglicherweise vor einige Herausforderungen gestellt, wenn es darum geht, die erforderlichen Compliance-Maßnahmen zu implementieren und sicherzustellen, dass ihre Datenschutz- und Compliance-Praktiken den neuen Standards entsprechen. Dies kann Ressourcen erfordern ebenso ein Engagement der Führungsebene.

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Berater habe ich mich darauf spezialisiert, Geschäftsführer und Firmeninhaber zu unterstützen, die erhebliche Geschäftsrisiken tragen. Wie ich immer betont habe, ist die Haftung von Führungskräften in Unternehmen ein Thema von entscheidender Bedeutung.

Meine Beratung zielt daher darauf ab, diese Risiken zu minimieren. Dies umfasst die Beratung zur rechtlichen Compliance, die Entwicklung von Risikomanagementstrategien und die Implementierung von bewährten Praktiken zur Sicherung des Geschäftsbetriebs.


Sie haben vor Kurzem ein eigenes Online-Portal namens MyHinweis.online ins Netz gestellt. Was ist das Besondere an diesem Portal?

Michael Triesch: MyHinweis.online ist ein einzigartiges Online-Portal, welches den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Datenschutzbestimmungen entspricht. Wir haben uns für einen sehr kundenorientierten Ansatz entschieden. Indem MyHinweis.online ein Rundum-Sorglos-Paket bietet, geht es weit über eine reine Softwarelösung hinaus, um den Bedürfnissen von Geschäftsleitungen und Firmeninhabern gerecht zu werden. Wenn Unternehmen keine eigenen Ressourcen für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bereitstellen müssen, können sie durch MyHinweis.online Zeit, Geld und Arbeit sparen. Dies könnte besonders für kleinere Unternehmen und Organisationen von großem Nutzen sein, die möglicherweise nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen verfügen, um eine umfassende interne Lösung für den Schutz von Hinweisgebern umzusetzen, während gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes von Ihnen erfüllt werden müssen. 

Das nutzerfreundliche und durch und durch intuitiv bedienbare Portal erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fördert eine Kultur der Ethik und Transparenz innerhalb des Unternehmens.


Sie sind unter anderem spezialisiert auf die Beratung von Apotheken und Apotheken-Kooperationen. Was müssen diese bei der Nutzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihren Abläufen beachten?

Michael Triesch: Apotheker und Apothekerinnen sind verpflichtet, die berufsbezogene Schweigepflicht gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) strikt einzuhalten. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die Verschwiegenheit über persönliche Informationen ihrer Kunden/Patienten, sondern auch auf deren berufliche Angelegenheiten, die ihnen hier im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden. Zusätzlich zur gesetzlichen Grundlage ist es wichtig zu beachten, dass die Berufsordnung der jeweiligen Kammerbezirke weitere ethische und berufliche Standards festlegt. Apotheker und Apothekerinnen tragen hier eine besondere Verantwortung. 

Myhinweis.online bietet speziell Apotheker und Apothekerinnen eine effiziente und kostengünstige Lösung, um den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden. Durch die Nutzung unserer Plattform müssen Apotheker und Apothekerinnen keine eigenen Ressourcen für die Umsetzung dieser Vorschriften bereitstellen. Dies bedeutet, dass sie wertvolle Zeit, Geld und Arbeitskraft einsparen können.


Das neue Gesetz betrifft derzeit nur Unternehmen über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ist es da überhaupt relevant für kleinere Unternehmen?

Michael Triesch: Da muss ich widersprechen. Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft alle Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz die Bereitstellung eines Meldekanals für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Pflicht macht. 

Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift für die Einrichtung einer Meldestelle für Betriebe unter 50 Mitarbeitern gibt, gelten für alle dieselben Bestimmungen. Bei Missachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes drohen allen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, Bußgelder bis zu 50.000 €. 

Deshalb empfehle ich allen Unternehmen, sich bestmöglich durch die Nutzung einer Meldestelle zu schützen und sich damit weitestgehend unangreifbar zu machen.


Was sagen Sie denjenigen Geschäftsführern, die dem Whistleblower-Gesetz derzeit noch skeptisch gegenüberstehen? 

Michael Triesch: Es ist verständlich, dass Geschäftsführer und Firmeninhaber angesichts einer stetig wachsenden Anzahl von gesetzlichen Anforderungen zunächst skeptisch gegenüber dem Hinweisgeberschutzgesetz sein könnten. In der heutigen Geschäftswelt scheint es fast, als käme ständig eine neue Richtlinie oder Verordnung hinzu, die den ohnehin schon komplexen Betriebsablauf weiter erschwert. Jedoch ist es wichtig zu betonen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Ethik, Integrität und Transparenz in Unternehmen spielt.

Letztendlich können klug gestaltete Hinweisgeberschutzprogramme – und ich denke, dazu gehört unbedingt MyHinweis.online - die Unternehmensführung stärken und dazu beitragen, das Vertrauen von Stakeholdern bzw. interessierten Parteien zu gewinnen, was sich langfristig als vorteilhaft erweisen kann.

Herr Triesch, vielen Dank für das Gespräch.


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